Das Umweltschutzgesetz sieht ein zweistufiges Massnahmenkonzept vor:
Das Vorsorgeprinzip verlangt, dass die Schadstoffbelastung der Luft gemäss dem Stand der Technik und der wirtschaftlichen Tragbarkeit so weit wie möglich gesenkt wird. Die Massnahmen müssen an der Quelle erfolgen (Emissionsbegrenzung). Diese vorsorgliche Emissionsbegrenzung hat der Bund in der Luftreinhalte-Verordnung und in Spezialerlassen wie z.B. in den Abgasvorschriften für Motorfahrzeuge festgelegt. Die Kantone setzen die Bestimmungen zur Emissionsbegrenzung um.
Reicht das Vorsorgeprinzip nicht aus, um die Immissionsgrenzwerte der Luftreinhalte-Verordnung einzuhalten, müssen die Kantone verschärfte Emissionsbegrenzungen anordnen und umsetzen (Massnahmenplan).
Smog-Situationen
Die Luftschadstoffbelastung ist im Sommer während lang andauernder Schönwetterperioden und im Winter während Inversionswetterlagen sehr hoch. Aufgrund der ausserordentlich hohen Luftschadstoffbelastungen haben Smog-Situationen negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung.
Wintersmog entsteht hauptsächlich durch Feinstaub. Bei windschwachen winterlichen Inversionslagen ist der Luftaustausch mit den höher liegenden, sauberen Luftmassen unterbunden. Die Schadstoffe sammeln sich in den bodennahen Luftschichten an. Für Wintersmog-Situationen steht den Behörden ein Interventionskonzept zur Verfügung: Feinstaub.ch: Interventionskonzept
Sommersmog entsteht durch hohe Ozonbelastungen während lang andauernden Schönwetterlagen bei starker Sonneneinstrahlung und hohen Temperaturen aus Stickoxiden (NOx) und flüchtigen organischen Verbindungen (VOC). Für Sommersmog-Situationen steht den Behörden ein Informationskonzept zur Verfügung: Ozon-Info.ch: Informationskonzept